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Personen,
die als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden, oder Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit ihrer bisherigen Kasse
unzufrieden sind, können zwischen einer großen Anzahl von
Krankenkassen wählen. Das gilt für die Versicherten der
AOK, der Betriebskrankenkassen, Innungs- und Ersatzkassen. Es sind
lediglich die Kündigungsfristen zu beachten. |
Gesetzlich
krankenversichern:
Die Kassen haben alle ein gesetzlich festgelegtes Leistungspaket.
Unterscheide gibt es trotzdem: im Beitragsatz, im Service,z. B. Nähe
einer Geschäftsstelle, sowie bei eizelnen Leistungsmerkmalen
wie Naturheilverfahren sowie Heil- und Hilfsmitteln. Etwa 95 Prozent
aller Leistungen sind bei den Kassen jedoch gleich. Daher empfiehlt
es sich zuerst nach dem Beitragssatz zu sortieren und dann auf den
Homepages der einzelnen Kassen nach speziellen gewünschten extra
Leistungen zu suchen, etwa Schulungen für chronisch Kranke, neue
Behandlungsformen, Erstattung von Naturheilverfahren,z.B. Akkupunktur.
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DIE GÜNSTIGSTEN
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*Alle
Angaben ohen Gewähr. Die Liste ist eine freie Auswahl und ist
nicht vollständig. Bitte beachten Sie unsere AGB´s.
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