gesetzlich krankenversichern
 

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  Personen, die als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden, oder Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit ihrer bisherigen Kasse unzufrieden sind, können zwischen einer großen Anzahl von Krankenkassen wählen. Das gilt für die Versicherten der AOK, der Betriebskrankenkassen, Innungs- und Ersatzkassen. Es sind lediglich die Kündigungsfristen zu beachten.

Gesetzlich krankenversichern:

Die Kassen haben alle ein gesetzlich festgelegtes Leistungspaket. Unterscheide gibt es trotzdem: im Beitragsatz, im Service,z. B. Nähe einer Geschäftsstelle, sowie bei eizelnen Leistungsmerkmalen wie Naturheilverfahren sowie Heil- und Hilfsmitteln. Etwa 95 Prozent aller Leistungen sind bei den Kassen jedoch gleich. Daher empfiehlt es sich zuerst nach dem Beitragssatz zu sortieren und dann auf den Homepages der einzelnen Kassen nach speziellen gewünschten extra Leistungen zu suchen, etwa Schulungen für chronisch Kranke, neue Behandlungsformen, Erstattung von Naturheilverfahren,z.B. Akkupunktur.

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